Fragen und Antworten
Der Beitritt zur UVK in die Deckung «Unfall Grundzusatz 2. Klasse» erfolgt automatisch und
ausschliesslich für Personen, die bei einem der folgenden Arbeitgeber angestellt werden:
Kantonale Verwaltung Basel-Stadt, Gemeinde Riehen, Gemeinde Bettingen, Ausgleichskasse
Basel-Stadt, Basler Verkehrsbetriebe, Industrielle Werke Basel, IV-Stelle Basel-Stadt,
Pensionskasse Basel-Stadt, Universitäre Altersmedizin Felix Platter, Universitäre
Psychiatrische Kliniken Basel, Universitätsspital Basel.
Ein Beitritt ist möglich bis zum zurückgelegten 60. Altersjahr mittels Anmeldeformular. Bitte reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular bei der zuständigen Personalabteilung ein.
Ein Beitritt ist möglich bis zum zurückgelegten 55. Altersjahr mittels Anmeldeformular. Eine Gesundheitsdeklaration ist notwendig. Bitte reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular bei der zuständigen Personalabteilung ein.
Das Vorgehen ist hier beschrieben.
Der Arbeitgeber informiert die UVK zusammen mit dem letzten Lohnlauf über die Pensionierung. Danach erhalten Sie von der UVK per Post ein Angebot zur Weiterführung Ihrer bestehenden UVK-Deckung.
Aktive Angestellte finden auf ihrer Lohnabrechnung die Höhe der Prämienabzüge für die
UVK.
Pensionierte Versicherte finden die Prämienabzüge für die UVK-Deckung auf dem
Dokument «Rentenübersicht» der Pensionskasse Basel-Stadt.
Die Kündigungsfrist für alle freiwilligen Deckungen beträgt zwei Monate, jeweils zum Monatsende. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, datiert und mit Unterschrift. Sie können den Brief auch einscannen und per E-Mail senden. Danach erhalten Sie von der UVK eine Kündigungsbestätigung.